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Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsvarianten an:
• Vorauskasse per Überweisung auf das in der Kasse angegebene Konto
• Barzahlung bei Abholung
• PayPal (und damit Bankeinzug, Sofortüberweisung und Kreditkarte)
• Nachnahme (nur ausgewählte Länder**)
• Lieferung auf Rechnung (ausschließlich nur nach vorheriger Anfrage und positiver Prüfung)
Für Bestellungen per Vorauskasse gilt: Geht die Überweisung nicht binnen 14 Tagen auf das angegebene Konto der Elaborated Networks GmbH ein, wird die Bestellung des Kunden storniert. Artikel die auftragsbezogen hergestellt werden müssen, werden erst nach Eingang der Zahlung in Auftrag gegeben.
Kosten für Verpackung und Versand:
Für Versand und Verpackung berechnen wir folgende Pauschalen (soweit in der Kasse nicht anderes angegeben):
| Versandkosten | D | Zone 1 | Zone 2 |
| Standardversand * | 8,52 € | 18,50 € | 31,51 € |
| Expressversand * | 22,90 € | auf Anfrage | auf Anfrage |
| Aufpreis Nachnahme ** | 6,00 € | 9,00 € | 9,00 € |
| Zone 1: | Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Polen Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei |
| Zone 2: | Schweiz |
*: Teil- und Nachlieferungen der gleichen Bestellung erfolgen ohne zusätzliche Berechnung.
**: Die Beträge gelten pro Teillieferung (nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden). Vom Zusteller DHL wird bei Übergabe jeder Sendung zusätzlich ein Betrag von 2 € in Bar erhoben. Im Ausland kann dieser Betrag abweichen. Der Service Nachnahme ist für folgende Länder verfügbar: Belgien, Spanien, Frankreich, Ungarn, Italien, Luxemburg, Lettland, Österreich, Portugal, Schweiz.
Kein Mindestbestellwert und keine Mindermengenaufschläge:
Jede Bestellung ist uns willkommen. Wir verlangen weder einen Mindestbestellwert noch berechnen wir Aufschläge für Mindermengen.
Versandversicherung:
In den letzten 10 Jahren haben alle unsere Sendung immer ihr Ziel erreicht. Wir verzichten daher auf den Abschluss einer separaten Warenversicherung beim Versand.
Für unsere privaten Endkunden gilt: Wir haften bis zur Übergabe an den Käufer, ohne Rücksicht auf den Wert.
Für unsere gewerblichen Kunden gilt: Ab einem Warenwert von 250.- EUR versenden wir nur als Paket, dies ist bis maximal 500.- EUR versichert. Übersteigt der Warenwert 500.- EUR und wünscht der Kunde hierfür eine höhere Transportversicherung, so kann dies auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Aufpreis erfolgen.
Lieferzeiten:
Wir liefern bei Lagerartikeln innerhalb von 2-3 Werktagen nach Zahlungseingang (Regellaufzeit innerhalb Deutschlands).
Regelung für unzustellbare Lieferungen:
Sollte eine Lieferung wegen einer vom Käufer zu vertretenden fehlerhaften (d.h. falschen oder unvollständigen) Lieferanschrift nicht auf Anhieb erfolgreich sein, so hat der Käufer die evt. durch die Rücksendung entstandenen zusätzlichen Versandkosten (i.d.R. trifft dies nur bei Auslandssendungen zu) sowie die für den erneuten Versand anfallenden Kosten zu tragen. Bei Bezahlung per Nachnahme erhöht sich somit der Nachnahmebetrag entsprechend. Bei Bezahlung per Vorkasse wird der Käufer per E-Mail über die notwendige Nachzahlung informiert. Der Versand wird dann bis zum Eingang der zusätzlichen Versandkosten verschoben.
Regelung für Mehrwertsteuerrückerstattung für Ausfuhrlieferungen im nicht kommerziellen Reiseverkehr (privat):
Auf Antrag erstatten wir die Mehrwertsteuer - abzüglich einem Bearbeitungsentgelt von 50.- EUR - bei privater Ausfuhr in ein Drittland, wenn alle folgenden (gesetzlich notwendigen) Bedingungen gegeben sind:
• Der Käufer hat seinen festen Wohnort in einem Staat außerhalb der EU (Drittlandkäufer) und KEINEN Wohnsitz in Deutschland.
• Die erworbene Ware ist ausschließlich für den privaten Bedarf des Drittlandskäufers bestimmt.
• Der Käufer die Ware vor Ablauf des dritten Monats, der dem Monat der Lieferung folgt, nachweislich im nicht kommerziellen Reiseverkehr ausführt.
• Die notwendigen Nachweise uns vollständig übergeben werden (siehe unten)
Hinweis: Eine Ausfuhr im nicht kommerziellen Reiseverkehr liegt vor, wenn der Drittlandkäufer die erworbene Ware im persönlichen Reisegepäck ins Drittlandsgebiet mitnimmt. Keine solche Ausfuhr im nicht kommerziellen Reiseverkehr liegt vor, wenn der Käufer die Ware durch einen Spediteur, durch Bahn oder Post usw. in ein Drittland versendet!
Drittlandkäufer sind Reisende mit Wohnort in einem Staat außerhalb der EU. Wohnort ist der Ort, an dem der Käufer für längere Zeit eine Wohnung genommen hat und der als der örtliche Mittelpunkt seines Lebens anzusehen ist. Als Wohnort in diesem Sinne gilt der Ort,der im Pass oder sonstigen Grenzübertrittspapier eingetragen ist. Auf die Staatsnagehörigkeit des Käufers kommt es nicht an. Der Wohnort im Drittland muss im Zeitpunkt der Ausfuhrlieferung vorhanden sein.
Beispiele für Drittlandskäufer:
• Eine deutsche Staatsangehörige hat ihren Wohnort laut Eintragung im Pass in der Schweiz. Sie ist eine Drittlandskäuferin.
• Ein japanischer Staatsangehöriger hat seinen Wohnort in Belgien. Er ist kein Drittlandkäufer.
• Ein Student aus einem Drittland studiert in Deutschland. Er hat während des Studiums ein Wohnort in Gebiet der EU und ist daher kein Drittlandskäufer. Dasselbe gilt auch für Arbeitnehmer in Deutschland aus nicht EU-Gebiet.
Notwendige Nachweise für die Mehrwertsteuerrückerstattung:
1. Ausfuhrnachweis (Beleg über die Ausfuhr der Ware = Originalrechnung und Ausfuhrbescheinigung). Dieser muss (gem. §9 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) folgende Angaben enthalten:
• Name und Anschrift des liefernden Unternehmers.
• Handelsübliche Bezeichnung(en) und Menge(n) der Ausgeführten Ware(n)
• Ort und Tag der Ausfuhr
• Ausfuhrbestätigung der Grenzzollstelle des EU-Mitgliedstaats, über den der Käufer die Ware ausführt
2. Abnehmernachweis. Dieser muss (gem. §17 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) folgende Angaben enthalten:
• Name und Anschrift (Land, Wohnort; Straße und Hausnummer) des Drittlandkäufers.
• Bestätigung der Grenzzollstelle, dass die Daten der Anschrift des Käufers in dem Beleg (Originalrechung und Ausfuhrbescheinigung) mit den Eintragungen in dem vorgelegten Pass übereinstimmen. Benutzen Sie dazu die Ausfuhrbescheinigung.
3. Zusätzlich benötigen wir die Originalrechnung zurück, da darauf die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.
Die Grenzzollstelle bestätigt unter Angabe von Ort und Datum:
• Die Abfertigung der zur Ausfuhr vorgelegten und im Ausfuhrbeleg näher bezeichneten Waren.
• die Übereinstimmung der Angaben über Name, Anschrift, Nummer der Passes des Käufers mit den Angaben im Ausfuhrbeleg durch Dienststempelabdruck. Bitte beachten Sie dass diese Details auch enthalten sind! Ein einfacher Stempel reicht NICHT aus!. In der Ausfuhrbescheinigung (Vordruck vom Finanzamt) ist dies bereits berücksichtigt!
Erklärung zur Erhebung des Bearbeitungsentgeltes über 50.- EUR:
Der Verwaltungsaufwand für eine solche Mehrwertsteuererstattung ist wegen der Vorschriften des Finanzamtes beträchtlich. Die oben angeführten Dokumente müssen genau geprüft, in die Buchhaltung eingebracht und 10 Jahre aufbewahrt werden und die Umsatzsteuermeldung im entsprechenden Voranmeldezeitraum korrigiert werden. Hinzu kommt die Auszahlung an den Kunden inkl. der anfallenden Überweisungskosten von über 10.- EUR in das jeweilige Drittland. Wir möchten weiterhin gerne unsere Produkte zu niedrigen Preisen anbieten. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir für die Bearbeitung ein Entgelt in Höhe von 50.- EUR erheben müssen, dass von der zu erstattenden Mehrwertsteuer abgezogen wird.

